Entgeltordnung für den Besuch der Volkshochschule Werl - Wickede (Ruhr) – Ense

 

Aufgrund des § 5 der Satzung für die Volkshochschule Werl – Wickede (Ruhr) – Ense vom 27.01.2022 beschließt der Interkommunale Kulturaus­schuss der Wallfahrtsstadt Werl, in seiner Sitzung am 31.05.2022, folgende Entgeltordnung als Beschlussempfehlung für den Rat:

§ 1 Entgeltpflicht

Für die Teilnahme an Veranstaltungen und die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes NRW der Volks­hochschule Werl - Wickede (Ruhr) - Ense, nachfolgend VHS genannt, werden Entgelte ge­mäß dieser Entgeltordnung erhoben.

Zur Zahlung der Entgelte ist diejenige Person verpflichtet, die sich und/oder weitere Personen zu einer Veranstaltung angemeldet hat. Mit der Anmeldung erkennt die sich oder andere anmeldendende Person diese Entgeltordnung an.

§ 2 Anmeldungen, Abmeldungen

Anmeldungen zum regulären Kursprogramm können online über die Homepage der VHS oder persönlich bzw. postalisch durch Vorlage eines unterschriebenen Anmeldeformulars vorgenommen werden. Anmeldeformulare liegen in den Geschäftsstellen aus und können von der Homepage der VHS heruntergeladen werden. Bestandskundinnen und Bestandskunden können auch eine An­meldung per E-Mail vornehmen. Mit Zusendung der Anmeldung gilt diese als rechtsverbindlich. Eine Bestätigung durch die VHS ist hierfür nicht erforderlich.

Für Minderjährige gilt, dass die rechtsverbindli­che Anmeldung durch eine Erziehungsberech­tigte oder einen Erziehungsberechtigten bzw. eine gesetzliche Vertretung vorge­nommen werden muss.

Eine Anmeldung in bereits laufende Kurse be­darf der Abstimmung mit der VHS. Die Leitung bzw. die zuständige Fachbereichsleitung ent­scheidet über den Veranstaltungseinstieg.

Abmeldungen sind bis zu fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird stets das volle Entgelt fällig. Im Falle einer Ab­meldung ist es möglich, eine andere Person zu benennen, die statt der ursprünglich angemel­deten Person am Kurs teilnimmt.

Fallen Veranstaltungen aufgrund zu geringer Anmeldestände, Verhinderung der Dozentin oder des Dozenten oder weiterer Gründe aus, die die Teilneh­menden nicht zu vertreten haben, so werden die anteilig hierfür entfallenden Entgelte nicht berechnet bzw. zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn für den ausgefallenen Termin ein Ersatz­termin in der Kursgruppe gefunden werden kann.

Über Ausnahmen von der entgeltpflichtigen Ab­meldung zur Vermeidung besonderer Härten entscheidet die VHS-Leitung.

§ 3 Höhe der Entgelte

1. Die Entgelte betragen für VHS-Veranstaltun­gen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes i. d. R. pro Unterrichtsstunde € 2,60. Eine Unterrichts­stunde entspricht 45 Minuten.

Bei Einzelveranstaltungen kann eine abweichen­de Berechnung in Form einer Pauschale erhoben werden, die sich an den Kosten für die Durchfüh­rung der Veranstaltung orientiert.

Im Rahmen der Fachbereichsbudgetierung kann zudem für einzelne Veranstaltungen (Kurse, Workshops oder Einzelveranstaltungen) aufgrund eines sehr spe­zifischen Inhaltes ein höheres Entgelt durch die VHS-Leitung festgesetzt werden.

2. Das o. g. Entgelt basiert auf einer durchschnitt­lichen Belegung der Veranstaltungen mit min­destens 10 Teilnehmenden. Sofern in Kursen eine geringere Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern erreicht wird, kann der Kurs zu einem proportional erhöhten Entgeltsatz angeboten werden (sog. Akademiekurse). Die Höhe des erhöhten Satzes wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis spätestens zur zweiten Unterrichtsstunde mitgeteilt. Im Falle einer Erhöhung des Entgeltes ist abweichend von § 2 eine Abmeldung vom Kurs bis zur Mittei­lung der Entgelterhöhung noch möglich.

2. Bei Studienfahrten und -reisen werden die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % der Kosten.

§ 4 Entgelte für Auftragsdienstleistungen

Die VHS kann im Auftrag Dritter Bildungsveran­staltungen anbieten (z.B. Kurse für Unterneh­men oder die Stadtverwaltung). Entgelte für solche Auftragsdienstleistun­gen fallen nicht unter diese Entgeltordnung sondern werden einzelvertraglich vereinbart.

§ 5 Zusätzliche Gebühren

Zusätzliche Gebühren können erhoben werden für besondere Aufwendungen (z. B. Materialien, Geräte, Leistungen) sowie für Verwaltungskos­ten bei Anmeldungen bzw. Stornierungen.

§ 6 Entgeltbefreiung

Bei Studienreisen und  -fahrten sowie bei Veran­staltungen, deren Kosten der VHS von Dritten in Rechnung gestellt werden, können Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht von der Entgeltpflicht befreit werden. Ebenso ist eine Befreiung von Kosten für Mate­rialien, die beim VHS-Besuch anfallen, nicht möglich.

§ 7 Ermäßigung der Entgelte

1. Die Teilnahme an Kursen und Einzelveran­staltungen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes NRW wird unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises um 30 % reduziert für:

Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Stu­dierende, Leistende eines Freiwilligendienstes sowie Inhaberinnen und Inhaber eines Familien­passes, einer Jugendleiter-Card oder einer Eh­renamtskarte.

2. Die Teilnahme an Kursen und Einzelveranstal­tungen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes NRW wird unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises um 50 % reduziert für:

a) Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld oder Arbeits­losengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende),

b) Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensun­terhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII und

c) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Ermäßigung wird auch den Personen ge­währt, die mit den genannten Leistungsberech­tigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung der Ermäßigung ist die Gültigkeit des jeweiligen Nachweises zu Beginn des Kurses bzw. der Veranstaltung. Eine Kumulation mehrerer Er­mäßigungstatbestände ist nicht möglich.

§ 8 Erstattung von Entgelten

Entgelte können auf Antrag bei Krankheit un­ter Vorlage eines ärztlichen Attestes zu 50 % er­stattet werden, wenn mindestens die Hälfte der Kurszeit versäumt wurde.