
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Teilnahme an Bildungsangeboten der Volkshochschule Werl - Wickede (Ruhr) - Ense, nachfolgend VHS genannt, steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern je Kurs liegt im Durchschnitt der angebotenen Kurse bei 10 Personen. Näheres regelt die Entgeltordnung.
Vertragsschluss (Anmeldung)
Durch Anmeldung zu einer VHS-Veranstaltung tritt ein Vertragsverhältnis zwischen angemeldeter Person und VHS in Kraft. Danach verpflichtet sich die angemeldete Person, das für die Veranstaltung angesetzte Entgelt zu entrichten, sofern die Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat.
Die möglichen Formen der Anmeldung sowie die Zahlungsmodalitäten regelt die Entgeltordnung.
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die VHS begründet kein Recht auf die tatsächliche Durchführung.
Bei Kursen mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten haben Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit, eine „Schnupperstunde“ zu besuchen.
Die VHS darf die Teilnahme an Veranstaltungen im Einzelfall von persönlichen bzw. sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Dieses erlischt allerdings, sofern eine Online- Anmeldung zu einem Kurs vorgenommen wird, der vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. In diesem Fall ist die angemeldete Person unmittelbar im Kurs eingeschrieben, um den Kursbeginn vor kurzfristigen Stornierungen zu schützen.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Kursentgeltes bleibt auch bestehen, wenn die angemeldete Person nicht oder nur teilweise am Kurs teilnimmt.
Tritt eine Person erst nach Beginn eines laufenden Kurses dem Kurs bei, so reduziert sich das zu zahlende Entgelt gem. § 357 BGB anteilsmäßig. Dabei wird die Anzahl der verbleibenden Unterrichtseinheiten ab Zeitpunkt der Anmeldung zugrunde gelegt.
Entgelthöhe, Ermäßigungen, Ausnahmen, Regelungen zur Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Anmeldewege und Zahlungsmodalitäten regelt die Entgeltordnung.
Benachrichtigungen
Mit Zusendung einer Anmeldung gilt diese als rechtsverbindlich. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die VHS wird nur versandt, wenn der Kurs ausfallen muss oder bereits ausgebucht ist.
Bei Anmeldungen zu Online-Kursen wird eine Benachrichtigung mit Angabe der erforderlichen Login-Daten zur Teilnahme an der Veranstaltung per E-Mail versandt.
Vertragskündigung („Abmeldung“)
Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Einzelveranstaltung der VHS ist verbindlich. Eine Abmeldung kann nur schriftlich (per E-Mail, Fax oder Anschreiben) und i. d. R. bis zu fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen werden.
Über Sonderfälle entscheidet die VHS-Leitung.
Gebührenermäßigung
Für spezifische Gruppen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern können ermäßigte Gebühren angesetzt werden. Die Details hierzu regelt die Entgeltordnung.
Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch können Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei regelmäßigem Kursbesuch eine Teilnahmebescheinigung erhalten, die am Ende des Kurses ausgegeben wird. Das Ausstellen einer nachträglichen Teilnahmebescheinigung (Kursbesuch liegt länger als ein Jahr zurück) kostet 5,00 €. I. d. R. genügt ein Kontoauszug, um Kursentgelt ggf. steuerlich geltend machen zu können
Kurszeiten, Ferien und Feiertage
Die Kurszeiten der VHS sind in ein Frühjahrs- und ein Herbstsemester aufgeteilt. Während der Schulferien NRW findet i. d. R. kein Unterricht statt. Ebenso fällt Unterricht an allen gesetzlichen Feiertagen aus. Die geplanten Kurstage einer jeden Veranstaltung können bei der VHS abgefragt werden.
Davon unbeschadet kann die VHS Ferienprogramme anbieten.
Im Falle der Erkrankung der Dozentin oder des Dozenten fällt der Unterricht aus. Wenn möglich wird dieser am Ende des Kurses nachgeholt. Ausgefallene Kursstunden werden nicht berechnet.
Datenschutz
Erhebung von Daten:
Mit Anmeldung willigt die angemeldete Person zu, dass Name, Anschrift, Geschlecht, Alter, sowie bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen die Bankverbindung erhoben wird. Diese Daten sind Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Die Anmeldedaten werden von der VHS in Kopplung mit der Kurs-Nr. geführt. Hier ist auch der Anmeldezeitpunkt hinterlegt.
Weitergabe von Daten:
Es erfolgt keine Weitergabe persönlicher Daten ohne Einwilligung der angemeldeten Person. Die Einwilligung zur Weitergabe persönlicher Daten kann erforderlich sein, wenn die gewählte Veranstaltung in Kooperation mit anderen Bildungsträgern durchgeführt wird, die aus technischen oder abrechnungstechnischen Gründen die betreffenden Daten führen müssen.
Statistische Daten werden erhoben, um u. a. an das Statistische Landesamt NRW weiter gegeben zu werden. Dies geschieht ausschließlich in pauschalierter Form, also ohne einen konkreten Bezug zu einzelnen Personen.
Urheberrecht
Die Rechte an Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialen verbleiben bei der VHS bzw. der jeweiligen Urheberin oder dem jeweiligen Urheber.
Haftung und Hausordnung
Die Teilnahme an Kursen der VHS erfolgt auf eigene Gefahr. Die VHS übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere nicht bei Diebstählen, Verlust, Beschädigungen usw. Es gilt die Hausordnung im VHS-Gebäude. In Unterrichtsräumen außerhalb des VHS-Gebäudes ist die dort jeweils geltende Hausordnung zu beachten.
Bei Studienfahrten tritt die VHS nur als Vermittlerin auf. Veranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts ist das jeweilig beauftragte Reiseunternehmen.
Das Rauchen in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet.
Entgeltordnung für den Besuch der Volkshochschule Werl - Wickede (Ruhr) – Ense
Aufgrund des § 5 der Satzung für die Volkshochschule Werl – Wickede (Ruhr) – Ense vom 27.01.2022 beschließt der Interkommunale Kulturausschuss der Wallfahrtsstadt Werl, in seiner Sitzung am 31.05.2022, folgende Entgeltordnung als Beschlussempfehlung für den Rat: