Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die Teilnahme an Bildungsangeboten der Volkshochschule Werl - Wickede (Ruhr) - Ense, nachfolgend VHS genannt, steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern je Kurs liegt im Durchschnitt der angebotenen Kurse bei 10 Personen. Näheres regelt die Entgeltordnung.

Vertragsschluss (Anmeldung)

Durch Anmeldung zu einer VHS-Veranstaltung tritt ein Vertragsverhältnis zwischen angemel­deter Person und VHS in Kraft. Danach ver­pflichtet sich die angemeldete Person, das für die Veranstaltung angesetzte Entgelt zu ent­richten, sofern die Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat.

Die möglichen Formen der Anmeldung sowie die Zahlungsmodalitäten regelt die Entgeltord­nung.

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die VHS begründet kein Recht auf die tatsächliche Durchführung.

Bei Kursen mit mindestens 10 Unterrichtsein­heiten haben Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit, eine „Schnupperstunde“ zu besuchen.

Die VHS darf die Teilnahme an Veranstaltungen im Einzelfall von persönlichen bzw. sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Dieses erlischt allerdings, sofern eine Online- Anmeldung zu einem Kurs vorgenommen wird, der vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. In diesem Fall ist die angemeldete Person unmit­telbar im Kurs eingeschrieben, um den Kursbeginn vor kurzfristigen Stornierungen zu schützen.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Kursentgeltes bleibt auch bestehen, wenn die angemeldete Person nicht oder nur teilweise am Kurs teil­nimmt.

Tritt eine Person erst nach Beginn eines lau­fenden Kurses dem Kurs bei, so reduziert sich das zu zahlende Entgelt gem. § 357 BGB anteils­mäßig. Dabei wird die Anzahl der verbleibenden Unterrichtseinheiten ab Zeitpunkt der Anmel­dung zugrunde gelegt.

Entgelthöhe, Ermäßigungen, Ausnahmen, Regelungen zur Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Anmeldewege und Zahlungsmodalitäten regelt die Entgeltordnung.

Benachrichtigungen

Mit Zusendung einer Anmeldung gilt diese als rechtsverbindlich. Eine gesonderte Be­nachrichtigung durch die VHS wird nur ver­sandt, wenn der Kurs ausfallen muss oder be­reits ausgebucht ist.

Bei Anmeldungen zu Online-Kursen wird eine Benachrichtigung mit Angabe der erforderli­chen Login-Daten zur Teilnahme an der Ver­anstaltung per E-Mail versandt.

Vertragskündigung („Abmeldung“)

Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Ein­zelveranstaltung der VHS ist verbindlich. Eine Abmeldung kann nur schriftlich (per E-Mail, Fax oder Anschreiben) und i. d. R. bis zu fünf Werk­tagen vor Beginn der Veranstaltung vorgenom­men werden.

Über Sonderfälle entscheidet die VHS-Leitung.

Gebührenermäßigung

Für spezifische Gruppen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern können ermäßigte Gebühren angesetzt werden. Die Details hierzu regelt die Entgeltordnung.

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch können Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei regel­mäßigem Kursbesuch eine Teilnahmebeschei­nigung erhalten, die am Ende des Kurses aus­gegeben wird. Das Ausstellen einer nachträg­lichen Teilnahmebescheinigung (Kursbesuch liegt länger als ein Jahr zurück) kostet 5,00 €. I. d. R. genügt ein Kontoauszug, um Kursentgelt ggf. steuerlich geltend machen zu können

Kurszeiten, Ferien und Feiertage

Die Kurszeiten der VHS sind in ein Frühjahrs- und ein Herbstsemester aufgeteilt. Während der Schulferien NRW findet i. d. R. kein Unter­richt statt. Ebenso fällt Unterricht an allen ge­setzlichen Feiertagen aus. Die geplanten Kurs­tage einer jeden Veranstaltung können bei der VHS abgefragt werden.

Davon unbeschadet kann die VHS Ferienpro­gramme anbieten.

Im Falle der Erkrankung der Dozentin oder des Dozenten fällt der Unterricht aus. Wenn möglich wird dieser am Ende des Kurses nachgeholt. Ausgefallene Kursstunden werden nicht berechnet.

Datenschutz

Erhebung von Daten:

Mit Anmeldung willigt die angemeldete Person zu, dass Name, Anschrift, Geschlecht, Alter, so­wie bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen die Bankverbindung erhoben wird. Diese Daten sind Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

Die Anmeldedaten werden von der VHS in Kopplung mit der Kurs-Nr. geführt. Hier ist auch der Anmeldezeitpunkt hinterlegt.

Weitergabe von Daten:

Es erfolgt keine Weitergabe persönlicher Da­ten ohne Einwilligung der angemeldeten Person. Die Einwilligung zur Weitergabe persönlicher Daten kann erforderlich sein, wenn die gewähl­te Veranstaltung in Kooperation mit anderen Bildungsträgern durchgeführt wird, die aus technischen oder abrechnungstechnischen Gründen die betreffenden Daten führen müssen.

Statistische Daten werden erhoben, um u. a. an das Statistische Landesamt NRW weiter gegeben zu werden. Dies geschieht ausschließlich in pauschalierter Form, also ohne einen konkreten Bezug zu einzelnen Personen.

Urheberrecht

Die Rechte an Schulungsunterlagen und sonsti­gen Arbeits- und Begleitmaterialen verbleiben bei der VHS bzw. der jeweiligen Urheberin oder dem jeweiligen Urheber.

Haftung und Hausordnung

Die Teilnahme an Kursen der VHS erfolgt auf eigene Gefahr. Die VHS übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere nicht bei Diebstählen, Verlust, Beschädigungen usw. Es gilt die Haus­ordnung im VHS-Gebäude. In Unterrichtsräu­men außerhalb des VHS-Gebäudes ist die dort jeweils geltende Hausordnung zu beachten.

Bei Studienfahrten tritt die VHS nur als Vermitt­lerin auf. Veranstalter im Sinne des Reisevertrags­rechts ist das jeweilig beauftragte Reiseunter­nehmen.

Das Rauchen in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet.

Entgeltordnung für den Besuch der Volkshochschule Werl - Wickede (Ruhr) – Ense

 

Aufgrund des § 5 der Satzung für die Volkshochschule Werl – Wickede (Ruhr) – Ense vom 27.01.2022 beschließt der Interkommunale Kulturaus­schuss der Wallfahrtsstadt Werl, in seiner Sitzung am 31.05.2022, folgende Entgeltordnung als Beschlussempfehlung für den Rat: